Hartz IV als Schuldenindikator

OWL

Die Herforder Bundestagsabgeordnete Inge Höger sah bei ihrem Besuch der Arbeitslosenberatung Maßarbeit Herford ihre Kritik an der Hartz IV Gesetzgebung bestätigt. Aufgrund der völlig unzureichenden Regelsätze steigen die Schulden der Betroffenen ständig an. Die langfristigen Folgen sind unübersehbar.

Um laufende Kosten bzw. außerplanmäßige Ausgaben (Waschmaschine, Kühlschrank, Kleidung, Jahresabrechnung Energie usw.) abdecken zu können, müssen die ALG_II-Empfänger*innen Kredite bei den Jobcentern aufnehmen und diese in kleinen Raten von ihrem Regelsatz abstottern. Häufig müssen neue Kredite aufgenommen werden, bevor die alten zurückgezahlt werden können. Selbst wenn Betroffene einen Arbeitsplatz finden, sind sie häufig mit einem unüberschaubaren Schuldenberg belastet. Frank Riedel, Leiter der Beratungsstelle betonte darüber hinaus mehrfach, dass die maximale Auslastung der Beratungsstelle erreicht sei. Die Zahl der zu beratenden Personen, also der Bedarf an Beratung nimmt stetig zu. Waren es im Jahr 2013 noch 2500 Hilfesuchende, so stieg die Zahl 2014 bereits auf 2850. In diesem Jahr wird allein mit 250 weiteren Beratung suchenden Asylbewerbern gerechnet. Bisher konnte eine sinnvolle Beratung nur durch die zusätzlichen Auszubildenden gewährleistet werden. Der große Andrang ist unter anderem auf die überlasteten Jobcenter zurückzuführen. Dort ist die maximale Auslastung der Berater lange überschritten und ihnen bleibt häufig keine andere Möglichkeit, als die Hilfesuchenden an die Arbeitslosenberatung zu verweisen. Inge Höger und Frank Riedel besprachen darüber hinaus den Sachbericht der Erwerbslosenberatung aus dem Jahr 2014. Hier fiel besonders der Bereich der Beratung für Auszubildende ins Auge. Derzeit sind Auszubildende, die eine dem Grunde nach mit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähige Ausbildung absolvieren, bis auf die im SGB II genannten speziellen Ausnahmen von der Leistung Arbeitslosengeld II ausgeschlossen. Entscheidend ist allein, dass die Auszubildende BAB oder BAföG beziehen könnte, wenn sie die Voraussetzungen für eine entsprechende Förderung erfüllen würde. Das heißt es wird ausschließlich auf die Förderfähigkeit der Ausbildung abgestellt. Für diesen Personenkreis kommen weitere Leistungen nach $ 27 SGB II in Frage. Das sind zum Beispiel Mehrbedarfe oder ein Zuschuss zu den ungedeckten “angemessenen“ Kosten für Unterkunft und Heizung. Die Rechtskonstruktion ist jedoch sehr kompliziert und führt insbesondere beim Übergang von Leistungen nach dem SGB II in die Ausbildungsförderung oder beim Gründen eines eigenen Hausstandes, um die angestrebte Ausbildung überhaupt antreten zu können, zu Problemen bei der Sicherung des Lebensunterhalts und sorgt nachhaltig für Existenznot. „Ein erster Schritt zur Verbesserung der Situation wäre eine schnelle Rechtsvereinfachung des SGB II“, so Inge Höger. Bei dem Gespräch wurde eine große Übereinstimmung der Positionen deutlich und in einem bestand strikte Einigkeit: “Jeder Abbruch einer Ausbildung als „letzte Alternative“ zur Sicherung der eigenen Existenz ist skandalös.“