Anfrage zur Immobilität potenzieller Impfempfänger*innen

Kreistagsfraktion DIE LINKE. Die PARTEI in Paderborn
OWL-PB

Wie der Kreis Paderborn am 19.01.2021 angekündigt hat, sind ab Montag, den 25.01.2021 Buchungen für Impftermine im Impfzentrum in Salzkotten möglich. Gemäß § 2 Coronavirus-Impfverordnung werden Personen mit höchster Priorität informiert. Doch wie sieht es mit immobilen Personen aus? In diesem Zusammenhang stellte die Kreistagsfraktion DIE LINKE. Die PARTEI eine entsprechende Anfrage an den Landrat.

 

Die Anfrage vom 20. Janauar 2021:

Sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,

wie in der Pressemitteilung des Kreises vom 19.01.2021 angekündigt, sind ab Montag, den 25.01.2021 Buchungen für Impftermine im Impfzentrum in Salzkotten möglich. Gemäß § 2 Coronavirus-Impfverordnung werden Personen mit höchster Priorität informiert.

In diesem Zusammenhang stellen wir nachfolgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

  • Im Anschreiben des Landrates an die Impfempfängerinnen und -empfänger wird lediglich darauf hingewiesen, dass im Impfzentrum in Salzkotten genügend Parkplätze vorhanden sind und dass dieses von Paderborn aus auch sehr gut mit Bus und Bahn erreicht werden kann. Welche Maßnahmen ergreift der Kreis, um auch immobilen Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen bzw. finanziellen Möglichkeiten oder aufgrund anderer Ursachen nicht imstande sind, eigenständig das Impfzentrum zu erreichen, ihre Impfung zu garantieren?
  • Wie der Kreis auf seiner eigenen Internetseite am 30. November 2020 mitteilte, sei "der Kreis zudem mit dem NPH im Gespräch, um mehr Busse für Fahrten zur Sälzerhalle einzusetzen oder auch einen Shuttleservice vom Bahnhof zur Halle einzurichten." Wie sieht der aktuelle Sachstand diesbezüglich aus?
  • Wie aus dem NW Artikel vom 06.01.2021 (Titel: Impfzentrum im Kreis Paderborn soll Mitte Februar öffnen) zu entnehmen war, müssen sich diejenigen, die die eigene Wohnung nicht verlassen können, laut Ministerium in Geduld üben, da der derzeit zur Verfügung stehende Impfstoff ausgesprochen empfindlich sei und nicht von Haus zu Haus transportiert werden könne. Wie sieht der aktuelle Sachstand aus, um dieses Problem zu lösen?

 

Mit freundlichen Grüßen

Manuel Leyva                      André Niedernhöfer
Fraktionsvorsitzender        stv. Fraktionsvorsitzende


Antwort des Gesundheitsamtes (Amt 53) vom 8. Februar 2021 mit der DS-Nr. 17.0142:

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktion DIE LINKE / DIE PARTEI hat mit Schreiben vom 20.01.2021 (Anlage) um Beantwortung nachfolgender Fragen zur Immobilität potentieller Impfempfänger/-innen gebeten.

Vorbemerkung

Die Corona-Pandemie hat zu einer Krisensituation geführt, die sich in ihrem Verlauf sehr dynamisch gestaltet. Erhöhte Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Corona-Virus SARS-CoV-2 sind ein jüngstes Beispiel dafür. Die Dynamik und ihre Auswirkung auf Entscheidungsprozesse ist den Medien zu entnehmen. Die Situation ändert sich sehr kurzfristig, manchmal täglich. Dies vorausgeschickt können die einzelnen Fragen wie folgt beantwortet werden:

Welche Maßnahmen ergreift der Kreis, um auch immobilen Menschen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen bzw. finanziellen Möglichkeiten oder aufgrund anderer Ursachen nicht imstande sind, eigenständig das Impfzentrum zu erreichen, ihre Impfung zu garantieren?

Immobile Menschen können derzeit noch nicht geimpft werden, für sie ist eine Impfung zu Hause vorgesehen, sobald es die entsprechenden Impfstoffe gibt. 

Menschen die nach dem SGB V einen Anspruch auf einen Transportschein von ihrem Hausarzt haben, können diesen für einen vereinbarten Impftermin grundsätzlich auch bekommen; sie sollten vorher mit ihrer Krankenkasse Kontakt aufnehmen, zumal die Regelungen sehr unterschiedlich sind.

Ein zusätzlicher Sozialhilfeanspruch zur Übernahme der Fahrtkosten besteht nicht, da im Regelsatz ein Mobilitätsanteil enthalten ist.

Der örtlichen Presse ist zu entnehmen, dass es auf ehrenamtlicher Basis Initiativen gibt, um für Menschen zu unterstützen, die einen Termin im Impfzentrum wahrnehmen möchten, aber Schwierigkeiten sehen, dort hinzukommen. Informationen dazu können ggf. die jeweiligen Bürgerbüros geben.

Wie sieht der aktuelle Sachstand bzgl. der Gespräche zwischen Kreis und nph zu mehr Busfahrten zur Sälzerhalle oder auch zum Shuttleservice vom Bahnhof zur Halle aus?

Die Anbindung des Corona-Impfzentrums in der Sälzerhalle an den ÖPNV ist bereits durch das ÖPNV-Regelangebot als sehr gut zu bezeichnen. Beispielhaft besteht wochentags per Schnellbus ein Stundentakt auf der S90 Paderborn-Westerntor – Salzkotten-Sälzerhalle. Die nächstgelegene Bushaltestelle findet sich ca. 120 m bis zum Eingang der Sälzerhalle. Nach Rücksprache mit dem eigenwirtschaftlich konzessionierten Busunternehmen go.on werden die vorhandenen Buskapazitäten als ausreichend bewertet. Bedarfsgerecht kann indes eine Verstärkung kurzfristig eingerichtet werden.

Ferner besteht ein Halbstundentakt auf der Schiene zwischen Paderborn Hbf und dem Bahnhof Salzkotten, der sich ca. 600 m zur Sälzerhalle entfernt findet. Von Paderborn Hbf beträgt die Fahrzeit 8 Minuten.

Die Anbindung aus den einzelnen Städten und Gemeinden kann über die Fahrplanauskunft sowohl über die Homepage des Kreises Paderborn www.kreispaderborn.de/impfen (mit voreingestelltem Ziel der Sälzerhalle) als auch über die Homepage des ÖPNV im Hochstift Paderborn www.fahr-mit.de ermittelt werden. Telefonische Auskünfte können ferner über die Telefonauskunft der "fahr-mit“ – mobithek unter Tel. 05251 / 29 30 400 erfragt werden.

Menschen, die ihre eigene Wohnung nicht verlassen können, müssen sich laut Ministerium in Geduld üben, da der zurzeit zur Verfügung stehende Impfstoff ausgesprochen empfindlich sei und nicht von Haus zu Haus transportiert werden könne. Wie sieht der aktuelle Sachstand aus, um dieses Problem zu lösen?

Zum Erstellungszeitpunkt dieser Vorlage sind die Impfstoffe der folgenden Hersteller zugelassen:

  • BioNTec/Pfizer (seit 26.12.2020)
  • Moderna (seit 14.01.2021)
  • AstraZeneca (seit 29.01.2021)

Diese Impfstoffe stehen auch grundsätzlich in verschiedenen Mengen zur Verfügung. Allerdings unterliegen Informationen über die vorhandenen bzw. über weitere Impfstoffe in Bezug auf den

  • Stand des jeweiligen Zulassungsverfahrens,
  • die Anwendbarkeit und Lagerfähigkeit der Impfstoffe,
  • deren Verträglichkeit und
  • die (aktuelle) Verfügbarkeit und Lieferung des Impfstoffs,

einer extrem hohen Dynamik.

Von gesicherten Informationen zu diesen Punkten hängt im Übrigen auch die Organisation der Verimpfung ab, die ggf. nachgesteuert werden muss.

Über die aktuelle Situation wird in der Sitzung berichtet.