DIE LINKE Bielefeld fordert Einhaltung des Tariftreuegesetzes bei der Stadthallen GmbH und anderen städtischen Gesellschaften.

DIE LINKE. Bielefeld
OWL

DIE LINKE protestiert gegen die Auskunft des Stadtkämmerers Herr Löseke, sie könne ja im Aufsichtsrat der Stadthalle (nichtöffentlich) nach der Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes fragen. „Es ist Aufgabe der Stadt und der Geschäftsführungen der städtischen Gesellschaften, das Gesetz umzusetzen“, betont Barbara Schmidt, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Rat.

Wenn stattdessen Schlupflöcher gesucht oder geduldet werden, die die Umsetzung verhindern, so widerspricht das dem Geist des Gesetzes. Unser Vertreter im Aufsichtsrat der Stadthalle, Peter Ridder-Wilkens, hat schon im Dezember 2012 eine Anfrage gestellt, ob das Tariftreue- und Vergabegesetz bei der Auftragsvergabe eingehalten wird. Darauf hat er die Antwort bekommen, dies sei der Fall und alle Prüfungsinstrumente würden eingesetzt. Bei solchen Antworten, die die Wahrheit verschleiern, ist ein Vertrauen in die Arbeit der Verwaltung unmöglich.“

DIE LINKE hatte im letzten Hauptausschuss nachgefragt, warum ein Subunternehmen der Stadthalle noch immer Stundenlöhne von 6,80 bis 7,50 Euro zahlt, obwohl die Verträge jährlich erneuert werden. Die Beschäftigten des Subunternehmens erledigen alle Umbauarbeiten, die in der Stadt- und der Seidenstickerhalle anfallen. Das ist teilweise Schwerstarbeit, die ohne Zuschläge nachts, sonn- und feiertags verrichtet wird und dann noch bei einer beschämend niedrigen Bezahlung. Das Tariftreue- und Vergabegesetz, das einen Mindestlohn von aktuell 8,62 Euro für öffentliche Vergaben festlegt, trat am 1.5.2012 in Kraft.

Barbara Schmidt: „Wir fordern den Oberbürgermeister auf dafür zu sorgen, dass das Gesetz bei der Stadt und den städtischen Gesellschaften tatsächlich umgesetzt und angewandt wird. “

Anfrage im Haupt- und Beteiligungsausschuss 05.12.2013
Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes bei der Stadthalle Bielefeld /
Seidenstickerhalle
Sachverhalt:
Seit dem 1. Mai 2012 gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW für öffentliche Aufträge. Darin wird unter anderem geregelt, dass – wenn kein Tarifvertrag für einen bestimmten Bereich gilt - ein Mindestlohn von aktuell 8,62 Euro pro Stunde zu zahlen ist.
Die Stadthalle Bielefeld sowie die Seidenstickerhalle werden seit 1990 betreut durch die WKH –Bühnen- und Congress-Service GmbH. Diese Firma erledigt alle anfallenden Aufgaben außer Licht- und Tontechnik sowie Haustechnik. Neben wenigen fest Angestellten sind dort viele Teilzeitkräfte beschäftigt, teilweise mit 5- bis 10-jähriger Betriebszugehörigkeit. Seit Jahren liegt dort der Stundenlohn für Neuverträge bei 6,70 Euro und erreicht maximal 7,50 Euro in der Stunde. Die Verträge werden nach unseren Informationen jährlich erneuert.