LINKE will Sanktionen gegen Betroffene von Hartz IV abschaffen

DIE LINKE NRW
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Am 15. Januar 2019 findet vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die mündliche Verhandlung statt zum Thema Verfassungskonformität der Sanktionen nach dem SGB II. Diese Frage stellt das Sozialgericht Gothar dem höchsten Gericht der Bundesrepublik.

Dazu erklärt Britta Pietsch, stellvertretende Landessprecherin der Linken NRW: „Es geht um nicht weniger als um die Frage, ob die Sanktionen der Jobcenter mit der Verfassung vereinbar sind. Konkret geht es um die Artikeln 1 Absatz 1 GG und 20 Absatz 1 GG . Beide Artikel sind durch die Ewigkeitsklausel geschützt.“

Der Erwerblosenverein Tacheles aus Wuppertal ist ebenfalls zu Anhörung eingeladen und führt dazu bis zum Abend des 10. Januar eine Online-Umfrage durch. Zur Umfrage...

Britta Pietsch erklärt dazu für die Linke NRW: „Die Agenda 2010 mit ihrer Hartz IV Gesetzgebung schiebt Menschen nicht nur Menschen in das gesellschaftliche Abseits. Bei den Sanktionen handelt es sich auch um ein gern genommenes Druckmittel, um Beschäftigte in Schach zu halten. Anstatt den kleinen Leuten auch noch das letzte Hemd zu rauben, sollte die Regierungen arbeitsmarktpolitische Offensiven auflegen und dafür Sorge tragen, dass die Menschen genug im Portemonnaie haben.“

Die Partei DIE LINKE lehnt die Hartz-IV-Sanktionen ab und unterstützt Initiativen wie Tacheles e.V. in ihrem Engagement.