Schul-Maskenpflicht: Ministerin Gebauer hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht

DIE LINKE NRW
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Mehr als eine Million Schüler*innen der weiterführenden Schulen starten in der kommenden Woche in das Schuljahr 2020/21. Für sie alle „soll – zunächst bis zum 31. August 2020 – an allen Schulen eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände gelten. Diese umfasst für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 5 grundsätzlich auch die Zeit des Unterrichts“, schreibt das NRW-Schul- und Bildungsministerium in einer Pressemitteilung am heutigen Montag (3. August 2020). Dazu erklärt Sonja Neuhaus, bildungspolitische Sprecherin im Landesvorstand von DIE LINKE NRW: „Es ist nicht nach zu vollziehen, dass Schulministerin Gebauer im Angesicht einer zweiten Coronavirus-Welle an der Wiederöffnung der Schulen festhalten will. In sechs Wochen Schulferien war es ihrem Ministerium offensichtlich nicht möglich, ein passendes Konzept für den Fall steigender Corona-Infektionszahlen zu entwickeln, das nicht die Gesundheit der Lehrkräfte und Schüler*innen an den 5500 Schulen gefährdet. Es wurde schlichtweg versäumt, einen Plan B mit einer notwendigen Strategie für ergänzenden digitalen Unterricht zu entwickeln. Immerhin stellt man den Schulen ja 500 Millionen Euro für Laptops und Tablets zur Verfügung. Auch Konzepte für Unterricht im Freien sowie kürzere Schulstunden in Kleingruppen, die einen sicheren Unterricht ermöglichen würden, sind nicht entwickelt worden.“

„Die Hygieneregeln besagen, dass eine Maske gewechselt werden muss, wenn sie durchfeuchtet ist. Das wird im Verlauf eines Schultages vermutlich ein- bis zweimal der Fall sein. Das bedeutet, dass zwei bis drei Masken pro Schüler*in pro Tag anfallen. Für Familien mit geringem Einkommen kann das zu einem großen Problem werden. Dass den Schulen eine Million Masken zur Verfügung gestellt werden, ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, ist Neuhaus entsetzt.

„Während sich das medizinische Personal vorbildlich auf eine zweite Pandemie-Welle vorbereitet und erneut seine Kapazitäten hochfährt, fällt das Schulministerium durch Arbeitsverweigerung auf. Dafür kann es nur ein Ungenügend geben. Setzen – sechs, Frau Gebauer“, konstatiert Neuhaus abschließend.