ver.di Tarifvertrag Covid sichert den amtlichen Fleischbeschauern bei Toennies die Existenzgrundlage

ver.di-Bezirk Ostwestfalen-Lippe, Fachbereich Gemeinden

Nun ist es auch im Kreis Gütersloh soweit: Tönnies muss wegen massen-hafter Neuinfektionen den Schlachtbetrieb einstellen. Neben den Schlachtern, die bei Toennies oder bei Subunternehmern angestellt sind, sind auch die-jenigen die in den Schlachtbetrieben die amtlichen Kontrollen durchführen, unsicher, ob sie noch weiterhin ihre Miete zahlen können.

Die Rede ist von den amtlichen Fachassistenten – sie sind diejenigen die die behördliche Aufgabe des vorbeugenden und gesundheitlichen Verbrau-cherschutzes bei Toennies durchführen. Angestellt sind sie beim Kreis Gü-tersloh und werden nach eingesetzten Stunden bezahlt – doch jetzt werden sie nicht mehr eingesetzt…

„Schon bei den ersten Testungen vor vier Wochen haben wir die unzu-reichenden Hygienepläne kritisiert, weil die Abstandsgebote gar nicht einzu-halten waren. Bei unveränderter Schlachtgeschwindigkeit ist durch das be-nötigten Personal gar kein Abstand zu wahren.“ kritisierte Petra Meyer, Gewerkschaftssekretärin bei ver.di, für die Kreisbeschäftigten zuständig.

Der Kreis ist zuständig für die Überwachung des gesamten Fleischgewin-nungsprozesses und gewährleistet somit den vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz für unser aller Sicherheit.

Der Kreis Gütersloh als Aufsichtsbehörde hat den vorgelegten - wie sich jetzt herausstellt unzureichenden - Hygieneplan abgesegnet.
Leidtragende sind nicht nur die tausenden Fleischarbeiterinnen und -arbeiter bei Toennies, die nun in Quarantäne sind. Die Auswirkungen spüren alle Bürger und Bürgerinnen, Eltern und Kinder, deren Betreuungseinrichtungen jetzt wieder geschlossen werden mussten und die jetzt wieder dem Stress der Organisation ihrer Lebens- und Arbeitssituation ausgesetzt sind.

Seit geraumer Zeit kämpfen 16 amtliche Fachassistentinnen und -assistenten für sicherere Arbeitsbedingungen.
Sie wollen in den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, so wie ihre Kolleginnen und Kollegen, die beim Kreis Gütersloh an-gestellt sind. Der bisher angewandte TV Fleisch würde lediglich für weitere sechs Tage das Entgelt sichern.

Sichere, geregelte Arbeitsbedingungen - nicht nur in diesen Zeiten - sind ein hohes Gut! Und diese werden in Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften verhandelt.

Eine Sicherheit in diesen unsicheren Zeiten bietet der Tarifvertrag Covid.
Hier wird die Aufstockungszahlung auf 90 bzw. 95 Prozent des Nettoent-geltes für die Betriebsteile im öffentlichen Dienst geregelt, in denen durch die Pandemie Kurzarbeit angeordnet werden muss.

„Daher ist es gut, dass die bei ver.di organisierten Kolleginnen und Kolle-gen den besseren Regelungen des Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV COVID) unterliegen. Demnach erhalten sie für die Zeit der Kurzarbeit 95 Prozent ihres durchschnittlichen Entgelts für die Dauer der Kurzarbeit – so-mit ist ihre Existenzgrundlage erst einmal abgesichert“ so Petra Meyer, Gewerkschaftssekretärin.

Armin Wiese, Gewerkschaftssekretär der NGG, zuständig für die Beschäftig-ten im Konzern Toennies ergänzt: „Im Gegensatz zu Westfleisch gibt es bei Toennies für die konzerneigenen Beschäftigten keinen Tarifvertrag. Die betroffenen Arbeiter erhalten lediglich die gesetzlichen Leistungen.“

„Hier wird wieder einmal deutlich – Tarifverträge sind die Grundlage für je-den einzelnen abhängig Beschäftigten.“ so Petra Meyer abschließend.

Ansprechpartnerin
Petra Meyer, 0170 / 90706416