Gericht kippt „Rock-Verfahren“ - Erfolg für demokratische Vielfalt bei der Kommunalwahl
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat der Klage von Die Linke NRW und Die PARTEI NRW gegen das sogenannte „Rock-Verfahren“ stattgegeben. Das neue Sitzverteilungsverfahren, das zur Kommunalwahl 2025 erstmals eingesetzt werden sollte, benachteiligt nachweislich kleinere Parteien. Die Richterinnen und Richter erklärten es mit 4:3 Stimmen für unzulässig.
Das Rock-Verfahren wurde von Simon Rock, der selbst Mitglied im Landtag für Die Grünen ist, entwickelt und sollte das bisherige Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren ablösen. Selbst die Landesregierung und der Entwickler räumten im Verlauf des Verfahrens ein, dass das neue Modell kleinere Parteien systematisch benachteilige. Ein zwingender Grund für die Einführung sei laut Gericht nicht erkennbar, das aktuelle Verfahren sei derzeit auch das optimale.
Sebastian Merkens, Landesgeschäftsführer der Linken NRW, betont:
„Unsere Demokratie lebt von Vielfalt. Es darf nicht sein, dass kleine Parteien durch neue Rechenmodelle aus den Räten gedrängt werden. Dieses Urteil ist ein wichtiger Erfolg für faire Wahlen.“
Die Linke NRW und Die PARTEI NRW hatten die Klage gemeinsam eingereicht, um die Chancengleichheit im kommunalen Wahlrecht zu verteidigen.