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Änderungsantrag auf Ergänzungen zum TOP 8 „Aufstellung des Nahverkehrsplans“

Fraktion Die Linke im Kreistag Paderborn

Der Antrag vom 25. September 2026:

Sehr geehrter Herr Landrat,

hiermit beantragt die Kreistagsfraktion Die Linke folgende Ergänzungen zum TOP 8 „Aufstellung des Nahverkehrsplans“:

Der Kreistag möge beschließen:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird um folgende Ziffern 4 und 5 ergänzt:

4. Die Nahverkehrsgesellschaft Hochstift mbH wird beauftragt, bereits in der Leistungsbeschreibung für die gutachterliche Begleitung mindestens zwei Szenarien vorzusehen:

Ein Basisszenario zur Weiterentwicklung des bestehenden Angebots und mindestens ein Ausbau- oder Verbesserungsszenario. Die Szenarien sind im Aufstellungsverfahren nachvollziehbar zu vergleichen. Der Vergleich umfasst:

Umfang und Qualität des Angebots, insbesondere Betriebszeiten, Takte und Anschlüsse, Fahrgastpotenzial und mögliche Veränderungen des ÖPNV-Anteils, Betriebs- und Investitionskosten sowie den Finanzierungsbedarf, Bezahlbarkeit und soziale Teilhabe, Barrierefreiheit der gesamten Reisekette sowie Klima- und Umweltwirkungen. Besonders berücksichtigt werden sollen der Abend- und Wochenendverkehr, die Stadt-Umland-Verbindungen, der Schülerverkehr und flexible Angebote in nachfrageschwachen Zeiten und Räumen. Aus der Untersuchung eines Ausbau- oder Verbesserungsszenarios folgt keine Vorfestlegung über dessen spätere Umsetzung oder Finanzierung.

5. Ergänzend zu den in der Verwaltungsvorlage bereits genannten Beteiligten wird eine frühzeitige, niedrigschwellige und barrierearme Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Dabei werden insbesondere einbezogen: tatsächliche und potenzielle Fahrgäste, Schüler- und Elternvertretungen, Jugend- und Seniorenvertretungen, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Beschäftigtenvertretungen und einschlägige Gewerkschaften des ÖPNV. Die Ergebnisse werden dokumentiert, fachlich bewertet und im weiteren Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

Begründung:

Der Nahverkehrsplan wird die Grundlage für die ab August 2030 geltenden Verkehrsverträge bilden. Da die Leistungsbeschreibung für die gutachterliche Begleitung bereits frühzeitig erstellt wird, müssen die politischen Anforderungen von Beginn an berücksichtigt werden. Der Vergleich eines Basisszenarios mit mindestens einem Ausbau- oder Verbesserungsszenario schafft eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage zu Angebot, Nachfrage, Kosten, sozialer Teilhabe, Barrierefreiheit und Umweltwirkungen. Mit der Untersuchung ist ausdrücklich keine Vorentscheidung über eine spätere Umsetzung oder Finanzierung verbunden. Die zusätzliche Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzt die bereits vorgesehene gesetzliche Beteiligung um die Erfahrungen von Fahrgästen, Beschäftigten und gesellschaftlichen Interessenvertretungen. Dadurch können bestehende Schwächen und konkrete Bedarfe frühzeitig in die Aufstellung des Nahverkehrsplans einfließen.

Wir bitten, diesen Ergänzungsantrag auf die Tagesordnung des Kreistages am 28.09.2026 zu setzen.

Vielen herzlichen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Sarah Louise Bernards
- Fraktionsvorsitzende -

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