Anfrage zu Regelprüfungen von Einrichtungen durch das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG)

DIE LINKE/Die PARTEI - Kreistagsfraktion Paderborn
OWL-PB

Das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sieht bei jeder Einrichtung mindestens eine jährliche Regelprüfung durch die zuständige Behörde vor. Zusätzlich dazu gibt es auch anlassbezogene Prüfungen. Die Prüfungen erfolgen unangekündigt. In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit, die Abstände auf bis zu zwei Jahren zu vergrößern. Dazu hat unsere Kreistagsfraktion DIE LINKE/Die PARTEI eine entsprechende Anfrage gestellt.

Anfrage vom 4. Dezember 2022:

Sehr geehrter Herr Landrat Rüther,

das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sieht bei jeder Einrichtung mindestens eine jährliche Regelprüfung durch die zuständige Behörde vor. Zusätzlich dazu gibt es auch anlassbezogene Prüfungen. Die Prüfungen erfolgen unangekündigt. In bestimmten Fällen gibt es die Möglichkeit, die Abstände auf bis zu zwei Jahren zu vergrößern.

Diesbezüglich stellen wir folgende Fragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung:

    1.     Wie viele Einrichtungen gibt es im Kreis die unter das WTG fallen? Wie viele zu überprüfende Einrichtungen sind durch das WTG hinzugekommen?

    2.     Wie viele Regelprüfungen gab es in den 5 Jahren vor Einführung des WTG?

    a.     Wie viele Prüfungen waren das je Einrichtung?

    b.     Wurden die Standards bzgl. der Prüfungshäufigkeit erfüllt?

    c.     Wie viele Regelprüfungen verliefen auffällig und haben eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach sich gezogen?

    d.     Um welche Mängel handelte es sich dabei? (Bitte mit einer Auflistung, ob es sich dabei um geringfügige oder wesentliche Mängel gehandelt hat.)

    e.     Mussten Abteilungen geschlossen werden oder wurden Aufnahmestopps verhängt?

    f.      Gab es personelle Konsequenzen in den beanstandeten Einrichtungen?

    g.     Gab es Beanstandungen bzgl. der Menge des Personals, der Dienstplanung und der fachlichen Zusammensetzung?

    3.     Wie viele anlassbezogene Prüfungen gab es in den fünf Jahren vor der Einführung des WTG pro Jahr? (aufgelistet nach Jahren)

    a.     Von wem wurde die Verwaltung auf die Missstände aufmerksam gemacht (Mitarbeiter der Einrichtung, Mitarbeitervertretungen, Bewohner*innen, Angehörige o.a.)?

    b.     Können sich Mitarbeiter*innen, Mitarbeitervertretungen an die Aufsicht wenden, ohne rechtliche Folgen zu befürchten?

    4.     Werden bei der Prüfung die Mitarbeitervertretungen befragt bzw. einbezogen?

    5.     Welche zusätzlichen Aufgaben und veränderten Standards gibt es durch das WTG bzgl. der Überprüfung?

    6.     Nach der Einführung des WTG wurde in einigen Kreisen und kreisfreien Städten das Personal der Aufsichtsbehörde deutlich aufgestockt. Kennt die Verwaltung Zahlen aus anderen Kreisen in OWL?

    7.     Um wie viel Stellen wurde die Heimaufsicht bzw. WTG-Behörde nach Einführung des WTG aufgestockt? Nach welchen Kriterien wurde dabei vorgegangen (Anzahl der zusätzlichen Einrichtungen, zusätzliche Aufgaben, andere Bestimmungen des WTG etc.)

 

Über die Beantwortung unserer Anfrage danken wir im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

André Niedernhöfer            Johannes Risse
Fraktionsvorsitzender        stv. Fraktionsvorsitzender


Antwort vom Amt 50 (Sozialamt) vom 17.01.2023 (DS-Nr. 17.0695):

Hinweis: Das Bundesheimgesetz wurde am 10.12.2008 durch das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) ersetzt. Am 16.10.2014 ist das komplett überarbeitete neue WTG in Kraft getreten. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Fragen 2 bis 7 auf das WTG aus dem Jahr 2014 beziehen.

1. Wie viele Einrichtungen gibt es im Kreis, die unter das WTG fallen? Wie viele zu überprüfende Einrichtungen sind durch das WTG hinzugekommen?

Aktuell fallen insgesamt 126 Einrichtungen unter das WTG. Durch das WTG sind im Jahr 2014 die Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen als zu überprüfende Einrichtungen hinzugekommen (damals 9 Tagespflegen, heute 25 Tagespflegen).

2. Wie viele Regelprüfungen gab es in den 5 Jahren vor Einführung des WTG?

  • 2010: 9
  • 2011: 18
  • 2012: 30
  • 2013: 51
  • 2014: 50

a) Wie viele Prüfungen waren das je Einrichtungen?

In den Jahren 2010 bis 2014 wurden insgesamt 153 Regelprüfungen bei zuletzt 62 Einrichtungen durchgeführt, wobei sich die Anzahl der Einrichtungen ab 2010 von 47 auf 62 erhöht hat.

b) Wurden die Standards bzgl. der Prüfungshäufigkeit erfüllt?

Dies kann nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand nachvollzogen werden.

c) Wie viele Regelprüfungen verliefen auffällig und haben eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung nach sich gezogen?

Dies kann nicht bzw. nur mit erheblichem Aufwand nachvollzogen werden.

d) Um welche Mängel handelte es sich dabei? (Bitte mit einer Auflistung, ob es sich dabei um geringfügige oder wesentliche Mängel gehandelt hat.)

Siehe Buchstabe c).

e) Mussten Abteilungen geschlossen werden oder wurden Aufnahmestopps verhängt?

Es erfolgete eine Betriebsuntersagung sowie ein Aufnahmestopp.

f) Gab es personelle Konsequenzen in den beanstandeten Einrichtungen?

Es gab einen Betreiberwechsel sowie Leitungswechsel.

g) Gab es Beanstandungen bzgl. der Menge des Personals der Dienstplanungen und der fachlichen Zusammensetzung?

Dies kann nicht mehr, bzw. nur mit erheblichem Aufwand nachvollzogen werden.

3. Wie viele anlassbezogen Prüfungen gab es in den fünf Jahren vor der Einführung des WTG pro Jahr? (aufgelistet nach Jahren)

  • 2010: 16
  • 2011: 9
  • 2012: 16
  • 2013: 9
  • 2014: 7
  • gesamt: 57

a) Von wem wurde die Verwaltung auf die Missstände aufmerksam gemacht (Mitarbeiter der Einrichtung, Mitarbeitervertretungen, Bewohner*innen, Angehörige o. ä.)?

Dies ist nur mit erheblichem Zeitaufwand (Durchsicht der Akten aller Einrichtungen, z. T. schon archiviert, möglich), erfahrungsgemäß kommen die meisten Beschwerden von Beschäftigten oder Angehörigen.

b) Können sich Mitarbeiter*innen, Mitarbeitervertretungen an die Aufsicht wenden, ohne rechtliche Folgen zu befürchten?

Ja, die Anonymität wird auf Wunsch gewährleistet.

4. Werden bei den Prüfungen die Mitarbeitervertretungen befragt und einbezogen?

In der Regel nicht, es sei denn, es ist ein entsprechender Anlass bekannt.

5. Welche zusätzlichen Aufgaben und veränderten Standards gibt es durch das WTG bzgl. der Überprüfung?

 

  • Neue Standards wurden durch den sog. Rahmenprüfkatalog festgelegt, der Grundlage für alle Prüfungen ist
  • Überprüfung von Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen
  • Koordination der Aufgaben mit der Pflegekasse/dem Medizinischer Denst
  • Veröffentlichung von Ergebnisberichten im Internet-Portal des Kreises

6. Nach der Einführung des WTG wurde in einigen Kreisen und kreisfreien Städten das Personal der Aufsichtsbehörde deutlich aufgestockt. Kennt die Verwaltung Zahlen aus anderen Kreisen in OWL?

Ob und wie andere Verwaltungen nach Einführung des WTG ggfs. Personal aufgestockt haben ist nicht bekannt. Es sind Daten bzgl. der personellen Ausstattung der OWL WTG-Behörden aus Ende 2021 bekannt. Danach liegt der Kreis Paderborn mit drei Stellen im Vergleich im unteren Bereich.

7. Um wie viele Stellen wurde die Heimaufsicht bzw. WTG-Behörde nach Einführung des WTG aufgestockt. Nach welchen Kriterien wurde dabei
vorgegangen (Anzahl der zusätzlichen Einrichtungen, zusätzliche Aufgabe, andere Bestimmungen des WTG etc.)

Aufstockung um eine Stelle auf insgesamt drei Stellen aufgrund von Aufgabenzuwachs und steigender Anzahl von Einrichtungen.